Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anbieter von Wohnraum
1. Geltung
Zwischen dem Vermieter als Wohnraumanbieter und der DomoCompany Münster gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsschluss / Mitteilung über den Abschluss eines Mietvertrags
(1) In Erfüllung des Auftrages werden dem/er Auftraggeber/in Mietinteressenten vorgestellt, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann fernmündlich, in Text- oder Schriftform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.
(2) Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) mit einem der bekannt gegebenen Mieter ist der DomoCompany Münster umgehend mitzuteilen
(3) Vermieter und die DomoCompany Münster arbeiten auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens zusammen. Während der vereinbarten Vertragslaufzeit zur Vermietung des Angebots steht das Vermietungsobjekt exklusiv der DomoCompany Münster zur Verfügung. Der Vermieter wird die von der DomoCompany Münster vermittelten oder nachgewiesenen Mieterkontakte auch nicht unter Umgehung der DomoCompany Münster für eigene Vermietungen nutzen und nicht an andere Vermieter weitergeben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Vermieter in Höhe der Provision, die der DomoCompany Münster durch die unerlaubte Verwendung oder Weitergabe der Daten entgangen ist.
(4) Ist der von der DomoCompany Münster vermittelte Mieter nicht der Nutzer der Wohnung (z.B. bei Anmietung durch ein Unternehmen für einen Mitarbeiter), so entbindet eine Übernahme des Mietverhältnisses durch den Wohnungsnutzer den Vermieter nicht von der Provisionspflicht. Die DomoCompany Münster wird auf Grundlage des neuen Mietvertrages eine neue Rechnung erstellen.
(5) Sofern die DomoCompany Münster bereits den Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt hat oder einen Mieter vermittelt hat, teilt der Vermieter weitere Anfragen dieses Mietinteressenten oder Mieters für zusätzliche möblierte Mietverhältnisse (z.B. für andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) unverzüglich der DomoCompany Münster mit. Dies gilt ebenso, wenn dem Vermieter durch den Mietinteressenten oder Mieter weitere Interessenten vorgestellt werden (z.B. Kollegen). Es entsteht im Falle einer Vermietung auf diese weiteren Anfragen hin eine Provisionspflicht des Vermieters, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen des Vermieters beziehen, die dem erstgenannten Mietinteressenten oder Mieter bereits von der DomoCompany Münster nachgewiesen wurden oder die die DomoCompany Münster zum Zeitpunkt der Anfragen bereits aktiv im Angebot hatte.
3. Maklerprovision
(1) Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von maximal 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. der im Angebot genannten Miete fällig. Wird das Objekt vom Vermieter für eine Mietdauer von unter 14 Monaten angeboten, oder sucht der/die Mieter/in für unter 14 Monate Mietzeit, und liegt die tatsächliche Nutzungsdauer unter / bis 14 Monate, so wird eine Provision in Höhe von 17% der Monatsmiete je angebrochenem vermieteten Monat, maximal jedoch insgesamt begrenzt auf 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. berechnet.
bis zu 14 Monaten Mietdauer | 17% je vermieteten Monat von der Monatsmiete inkl. MwSt. |
über 14 Monate Mietdauer | 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. |
Beachten Sie bitte, dass im Falle der Vermietung über einen zunächst unter 14 Monaten vereinbarten Zeitraum hinaus die verbleibende Provision gemäß unserer AGB bis zur Maximalprovision von 238 % berechnet wird, also eine Nachberechnung erfolgt.
(2) Die Berechnungsgrundlage ist die Pauschalmiete, sofern vom Vermieter die Nebenkosten nicht gesondert entsprechend der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden. Spätere Änderungen der Miethöhe oder der Nebenkosten haben keinen Einfluss auf die Berechnung des Provisionsanspruchs.
(3) Wird ein Mietverhältnis vorzeitig beendet, wird die Provision für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet bzw. noch abzurechnen sind, für die aber keine Miete mehr gezahlt wird, zurückerstattet bzw. nicht eingefordert.
4. Erlaubnis zur Vermietung
(1) Der Vermieter verpflichtet sich gegenüber der DomoCompany Münster, dieser nur Wohnräume anzubieten, deren Eigentümer der Vermieter ist oder bei denen der Vermieter zuvor die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung eingeholt hat. Für die Einholung der Erlaubnis ist ausschließlich der Vermieter verantwortlich.
(2) Der Vermieter sichert zu, dass die der DomoCompany Münster angebotenen Wohnräume nicht öffentlich gefördert oder sonstig preisgebunden sind und durchgehend auch für weniger als 6 Monate vermietet werden dürfen.
5. Foto- und Videomaterial und Verarbeitung von Daten der Auftragsobjekte
(1) Die DomoCompany Münster besitzt das alleinige Nutzungsrecht an dem von der DomoCompany Münster erstellten Foto-, Video- und Grundrissmaterial. Die DomoCompany Münster ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.
(2) Der Vermieter steht dafür ein, dass das von ihm übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist bzw. die Rechte des Vermieters zur Nutzung unter den o.g. Bedingungen gewährt wurden. Sollte die DomoCompany Münster wegen der Verletzung der Rechte Dritter in Bezug auf das vom Vermieter übermittelte Bildmaterial in Anspruch genommen werden, stellt der Vermieter die DomoCompany Münster von allen damit in Verbindung stehenden Kosten frei.
6. Energieausweis
Dem Vermieter ist die Pflicht zur Wiedergabe des Energieausweises im Exposée und Anzeigen bekannt. Der Vermieter stellt den Makler von allen Ansprüchen, welche aus fehlerhaften bzw. vom Vermieter nicht gelieferten Angaben im Rahmen der Vermittlung des Objektes beruhen, insoweit frei, wie der Vermieter trotz der fehlenden Angaben eine Veröffentlichung gewünscht hat.
7. Dauer und Kündigung des Auftrags
Der Nachweisvertrag ist unbefristet. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
8. Ruhen des Nachweisvertrags bei Vermietung
Die Vermietung des Auftragsobjekts beendet nicht den Nachweisvertrag. Der Nachweisvertrag ruht vielmehr bis zur Beendigung des laufenden Mietverhältnisses.
9. Haftung der DomoCompany Münster
(1) Die DomoCompany Münster bemüht sich aktiv um die Vermittlung des in Auftrag gegebenen Vermietungsobjektes. Dazu gehört auch in anonymisierter Form die Präsentation des Vermietungsobjekts auf Internet-Portalen, im wesentlichen auf dem eigenen DomoCompany-Portal. Trotz sorgfältiger Auswahl der gewählten Medien kann die DomoCompany Münster keine Gewähr für die ständige Funktionalität der Medien übernehmen.
(2) Auf Wunsch des Vermieters wird die DomoCompany Münster Auskünfte über die Bonität des/der Mieters/in einholen, bspw. durch Anfragen bei der Vermieterschutzkartei. Grundlage hierfür sind die von dem/der Mieter/in gemachten personenbezogenen Angaben sowie die vorliegenden Informationen der kontaktierten Auskunfteien. Die DomoCompany Münster kann nicht für die Bonität haftbar gemacht werden, ebensowenig für die Richtigkeit der recherchierten Auskünfte.
(3) Die finale Auswahl des Mieters und der Abschluss des Mietvertrags obliegen dem Vermieter. Vertragspartner aus dem abgeschlossenen Mietvertrag sind mit allen Rechten und Pflichten der/die Mieter und der Vermieter. Die DomoCompany Münster weist als Dienstleister Gelegenheiten zum Abschluss von Mietverträgen nach. Sie haftet nicht für irgendwelche Folgen, die aus dem Mietvertrag resultieren.
(4) Der Vermieter hat die Möglichkeit, für seine Vermietungsobjekte bei der DomoCompany Münster Mustermietverträge zu hinterlegen. Die DomoCompany Münster wird auf Wunsch des Vermieters für die Erstellung von Mietverträgen den jeweiligen hinterlegten Mustermietvertrag verwenden. Für die rechtlich einwandfreie Beschaffenheit ist deshalb der Vermieter verantwortlich.
(5) Die DomoCompany Münster, ihre Arbeitnehmer und gesetzlichen Vertreter haften schlußendlich nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betroffen ist oder der Schaden auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
10. Nebenabreden und Salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.
(2) Sollte ein Teil dieser AGB oder des Nachweisvertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Für Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit diesem Vertrag oder dessen Gültigkeit stehen, sind die für den Sitz der DomoCompany Münster örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig, sofern der Vermieter ein Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in Deutschland ist. Die ausschließliche Zuständigkeit der vorgenannten Gerichte wird ebenfalls vereinbart, wenn der Vermieter ein Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union außerhalb Deutschlands, der Schweiz, Norwegens oder Islands ist.
12. Datenschutzhinweis
Die angegebenen Daten werden nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der steuerrechtlichen und buchhalterischen Pflichten sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Provisionsanspruch gespeichert. Eine gewerbliche Weitergabe oder ein Verkauf findet nicht statt. Weitere Details sind hier einzusehen.